Nichtraucherschutzgesetz in Thüringen
In Thüringer Kneipen, Behörden, Vereinshäusern und Kultureinrichtungen ist ab 1. Juli 2008 das Rauchen verboten. Allerdings können Gaststätten mit einem zweiten Raum dort das Rauchen gestatten. Auch in Behörden kann ein Raucherraum eingerichtet werden. Im letzten Moment wurde auch eine Ausnahmeregelung für Diskotheken gefunden. Sie können einen Nebenraum ohne Tanzfläche für Raucher reservieren. Die Entscheidung für das Gesetz fiel mit 40 zu 33 Stimmen. Dabei fanden sich Befürworter und Gegner in allen Fraktionen.

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