Stiftung Deutsche Jugendmarke: Anträge bis 24. März 2010 stellen
Die Stiftung Deutsche Jugendmarke e.V. fördert Maßnahmen im Bereich der Jugendhilfe, denen überregionale / bundeszentrale bzw. modellhafte / innovative Bedeutung zukommt. Sie verwaltet die Zuschlagerlöse, die ihr aus dem Verkauf der jährlich vom Bundesminister der Finanzen herausgegebenen Sonderpostwertzeichen „Für die Jugend“ zufließen.
Zu den geförderten Projekten zählen Vorhaben, die zukunftsorientiert und beispielgebend für die weitere Entwicklung der Jugendhilfe sind. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen, die der Entwicklung und Erprobung neuer Wege, Methoden und Konzeptionen im Bereich der Jugendhilfe dienen sowie kleinere Praxis bezogene Forschungsprojekte.

Im investiven Bereich gewährt die Stiftung Zuschüsse für Baumaßnahmen von bundeszentralen und überregionalen Einrichtungen der Jugendhilfe, wie z.B. Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten, Jugendgästehäuser, Aus- und Fortbildungsstätten (Jugendakademien) etc.

Zuschüsse aus dem Zuschlagerlös der Jugendmarken können grundsätzlich nur anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe gewährt werden. Anträge sind ausnahmslos unter Verwendung des von der Stiftung Deutsche Jugendmarke e.V. herausgegebenen Antragsformulars zu stellen. Den Trägern aus dem Bereich der kulturellen Kinder- und Jugendbildung wird dringend empfohlen, sich vor einer Antragstellung von der BKJ beraten zu lassen

Die Vergabe der Mittel durch die Mitgliederversammlung der Stiftung Deutsche Jugendmarke ist an klare Regeln gebunden. Die Mitgliederversammlung entscheidet zweimal jährlich über Förderanträge. Anträge mit den erforderlichen Unterlagen müssen spätestens sechs Wochen vor einer Mitgliederversammlung der Geschäftsstelle vorliegen. Die nächste Sitzung findet am 5./6.05.2010 statt – Förderanträge müssen also bis spätestens 24.03.2010 eingesendet werden.

Kriterien, an denen die Stiftung „ihre“ Projekte misst, sind:

* Besondere, beispielhafte Bedeutung der Projekte durch Modellhaftigkeit oder überregionale Bedeutung durch einen zumindest mehrere Bundesländer umfassenden Einzugsbereich.
* Übertragbarkeit auf vergleichbare Strukturen. Andere sollen nachmachen können, was mit Stiftungsmitteln modellhaft vorbereitet wird.
* Fantasie und Kreativität. Es geht nicht nur um ein „Mehr“, sondern vor allem um ein „Anders“ in der Kinder- und Jugendförderung.
* Solidität. Die Stiftung fördert keine Eintagsfliegen, sondern nur Vorhaben von Trägern, die Arbeitsfähigkeit und fachliche Kompetenz beweisen.
* Öffentlichkeit. In einer Medien- und Kommunikationsgesellschaft gedeiht nichts, was nicht bekannt ist. Durchdachte Öffentlichkeitsarbeit gehört zu jedem förderungswürdigen Projekt.
* Zuschüsse können grundsätzlich nur gemeinnützigen, anerkannten Trägern der Jugendhilfe gewährt werden.

Nicht gefördert werden:

* Regionale oder örtliche Maßnahmen,
* bereits begonnene Projekte,
* die laufenden Aufgaben eines Trägers.

Die aktuelle Jahresberichte der Stiftung, die auch die vollständigen satzungsgemäßen Förderungsgrundsätze beinhalten, informieren über alle geförderten Projekte. Sie sind, ebenso wie die Antragsvordrucke, zu finden auf der Internetseite der Stiftung Jugendmarke.

Kontakt und weitere Informationen:
Stiftung Deutsche Jugendmarke e.V.
Maximilianstraße 28 d
53111 Bonn
Fon: 0228.95 95 80
Fax: 0228.959 58 20
E-Mail: info@jugendmarke.de
Web: www.jugendmarke.de
 
 Download: Antragsformular (pdf, 263 kByte KByte)
 
 
 
 
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